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Wegzugsbesteuerung bei Ansässigkeitsverlagerung nach Kanada
(BMF) – Verlegt ein bislang im Inland ansässiger Steuerpflichtiger, der Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften und sonstige Wertpapiere in seinem Privatvermögen hält, seine abkommensrechtliche Ansässigkeit nach Kanada, so kann es zu einer Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs 6 Z 1 EStG idF AbgÄG 2015 kommen. Denn als steuerpflichtige Veräußerung von Kapitalanteilen und Wertpapieren gelten dieser Bestimmung nach auch Umstände, die zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts diesbezüglich führen. Sofern aufgrund eines inländischen Wohnsitzes weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich besteht, wird das österreichische Besteuerungsrecht hinsichtlich des Kapitalvermögens durch innerstaatliche Bestimmungen nicht eingeschränkt. Gemäß Art 13 Abs 5 DBA Kanada wird das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (ausgenommen jenes gemäß Art 13 Abs 1, 2, 3 und 4 DBA Kanada) ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Veräußerers zugewiesen. Dies gilt auch für die Veräußerung von Kapitalanteilen und Wertpapieren. Jedoch ergibt sich aufgrund des Art 13 Abs 6 DBA Kanada ein auf fünf Jahre befristetes Besteuerungsrecht Österreichs als Wegzugsstaat, wenn binnen fünf Jahren ab der Ansässigkeitsverlagerung Vermögen iSd Art 13 Abs 5 DBA Kanada veräu...