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US-Entsendung eines Mitarbeiters eines deutsch-belgischen Unternehmens
(BMF) – Wird ein österreichischer Staatsbürger, der Mitarbeiter eines deutsch-belgischen Unternehmens mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland ist, längerfristig in die USA entsandt, unterliegen die von dem deutschen Unternehmen gezahlten Gehälter in Österreich keiner Besteuerung. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich der Lebensmittelpunkt und damit die Ansässigkeit im Sinn des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens (Hinweis auf Rz. 7596 EStR und die dort genannten Aufenthaltsfristen) während der Entsendung in den USA befindet. In diesem Fall führt der Umstand, dass in der Wohnung der Eltern ein österreichischer Zweitwohnsitz besteht, zu keiner inländischen Steuerpflicht der Gehälter, weil diese nicht für eine in Österreich, sondern für eine in den USA ausgeübte Tätigkeit bezogen werden (Art. 15 DBA USA).
Wohl sieht Artikel 1 Abs. 4 DBA USA vor, dass jeder Vertragstaat „auf Grund der Staatsbürgerschaft“ seine Staatsbürger so besteuern darf, als ob das Abkommen nicht in Kraft getreten wäre. Allerdings wird bei Zweitwohnsitzern mit österreichischer Staatsbürgerschaft nach österreichischem inländischen Recht die unbeschränkte Steuerpflicht für die Auslandseinkünfte nicht „auf Grund der Staatsbürge...