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SWI 5, Mai 2001, Seite 240

Einbeziehung der Lohnsummensteuer in das DBA Österreich-BRD auch ohne ausdrückliche Anordnung (vgl. Art. 2 Abs. 1 Z 2 DBA); Kommunalsteuer als der Lohnsummensteuer "gleiche oder ähnliche" Steuer i. S. d. Art. 2 Abs. 2 DBA Österreich-BRD; Anwendbarkeit der Verteilungsnormen der Art. 6 Abs 1 und 14 Abs. 1 lit. c DBA Österreich-BRD auf die Kommunalsteuer; § 16 Abs. 2 KommStG

Im Erk. , 99/15/0265, 2000/15/0036 erachtete sich die Mitbeteiligte, ein Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Deutschland, das in Österreich eine Betriebstätte i.S. d. § 29 KommStG unterhielt, wegen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Deutschland (BGBl. Nr. 221/1955 i. d. F. BGBl. Nr. 361/1994) als nicht kommunalsteuerpflichtig.

Der VwGH führt zunächst aus, dass die Lohnsummensteuer als Ergänzungselement der Gewerbesteuer diente, während Gewerbeertrag und Gewerbekapital als Stammelemente der Gewerbesteuer anzusehen waren. Unter Hinweis auf Literatur (Loukota, SWI 1993, 351; derselbe, Internationale Steuerfälle, Rz. 495 und Firlinger, SWI 1994, 65) zieht er aus diesem Ergänzungscharakter den Schluss, dass die Lohnsummensteuer als Teil der Gewerbesteuer auch ohne ausdrückliche Anordnung in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA einbezogen ist. Dem steht nach Ansicht des VwGH auch nicht entgegen, dass in anderen DBA die Lohnsummensteuer ausdrücklich angeführt wird; die dort verwendete Formulierung „Gewerbesteuer einschließlich der Lohnsummensteuer" sei lediglich klarstellend.

Unter Hinweis auf das Erk. , 98/13/0021 (SWI 2000, 287) arbeitet der Gerichtshof weiter heraus, dass die K...

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