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Portfoliodividenden an luxemburgische Investmentfonds
(BMF) – Nach der Konzeption des österreichischen Investmentfondssteuerrechts werden in- und ausländische Fonds insoweit gleichbehandelt, als die Kapitalerträge nicht ihnen, sondern den Anteilsinhabern des Fonds steuerlich zugerechnet werden.
Bezieht daher ein luxemburgischer Investmentfonds Aktienerträge von österreichischen Kapitalgesellschaften, dann werden – genauso wie in vergleichbaren Fällen inländischer Investmentfonds – mit der Erhebung der Kapitalertragsteuer nicht Einkünfte des Fonds, sondern Einkünfte der Fondsbeteiligten besteuert. Wenn daher der luxemburgische Fonds gar keiner österreichischen Besteuerung unterliegt, kann von ihm auch nicht unter Berufung auf Europarecht eine Rückzahlung einer österreichischen Kapitalertragsteuer gefordert werden, die gar nicht von ihm erhoben worden ist.
Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH fällt die Rechtsgestaltung bei den direkten Steuern in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, wobei diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (z. B. , Denkavit, Rn. 19). Daraus folgt aber, dass – solange keine mit EG-Recht unvereinbaren Diskriminierungen stattfinden – kein Mitglied...