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Ausübung von Aktienoptionsrechten nach Konzernversetzung nach Österreich
Hat ein Mitarbeiter eines internationalen Konzerns mit Arbeitsort in Belgien Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten und wird diese Option erst nach Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft ausgeübt, dann tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom , AÖFV Nr. 125/1997, hiemit ein Zufluß von Einkünften für nichtselbständige Arbeit ein. Es handelt sich hiebei i. d. R. um ein nachträgliches Entgelt für jene Arbeitsleistungen, die den Arbeitgeber seinerzeit zur Einräumung der Optionsrechte bewogen haben. Ob dieser Regelfall vorliegt, muß aus dem buchhalterischen Rechnungswerk des Arbeitgebers ersichtlich sein, denn er muß den Aufwand für diese nachträglichen Einkünfte tragen.
Kann daher nach dem Zuzug nach Österreich der Nachweis erbracht werden, daß der mit der Optionsausübung für den Konzern verbundene Aufwand von der belgischen Konzerngesellschaft getragen worden ist, dann bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, wenn daraus der Schluß gezogen wird, daß es sich hiebei um nachträgliche Lohneinkünfte für eine in Belgien ausgeübte unselbständige Arbeit handelt, die gemäß Artikel 15 Abs. 1 i. V. m. Art. 23 Abs. 1...