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Einschaltung maltesischer ITCs
Eine maltesische International Trading Company (ITC), deren Geschäftsfeld nach den hier vorliegenden Unterlagen ausschließlich auf Handelsaktivitäten außerhalb Maltas beschränkt sein muss, unterliegt - wie alle anderen maltesischen Kapitalgesellschaften - der 35%igen Einkommensteuer. Gehört die ITC einer österreichischen Gesellschaft, dann unterliegt die Ausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft einer Besteuerung von 27,5 %, wobei durch Anrechnung der Vorbelastung mit 35 % ein Rückzahlungsbetrag von 7,5 % erwächst, der zusätzlich durch Rückzahlung von 2/3 der 35%igen Körperschaftsteuer der Tochtergesellschaft erhöht wird.
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Besteuerung der ITC: | |
Einkommen der ITC | 100 |
Einkommensteuer | - 35 |
Gewinnausschüttung | 65 |
Besteuerung der Muttergesellschaft: | |
Bruttodividende | (65+35) 100 |
Steuer davon | - 27,5 |
ITC-Steueranrechnung | - 35 |
Steuerrückzahlung | 7,5 |
+ Steuergutschrift (2/3 v. 35) | 23,33 |
Gesamter Rückzahlungsanspruch | 30,83 |
Per Saldo verbleibt somit eine maltesische Steuerleistung von 4,17 % (siehe auch EAS 2120).
Die Gewinnausschüttung einer ITC ist in Österreich gem. § 10 Abs. 2 KStG steuerfrei, wenn die ITC tatsächlich ihre Gewinne aus internationaler Handelstätigkeit erzielt hat, weil Handelsaktivitäten keine schädlic...