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Österreichische KG mit schweizerischem Kommanditisten und tschechischer Tochterkapitalgesellschaft
(BMF) - Die inländischen Betriebstätten einer betrieblich tätigen Personengesellschaft stellen Betriebstätten der einzelnen Gesellschafter dar (ständige deutsche Rechtsprechung, der auch in Österreich gefolgt wird, BFH , BStBl. III 1964, 165, bis BFH , BStBl. II 2002, 207).
In EAS 573 wurde ausgeführt, dass im Hinblick auf eine Reziprozitätsbestätigung der schweizerischen Steuerverwaltung vom , D3.A.53/L-Klb/taq, auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommt, wie wenn es sich hiebei um eine österreichische Tochtergesellschaft des schweizerischen Unternehmens handelte.
Diese Gleichbehandlungsregelung bezieht sich auch auf Gewinnausschüttungen von ausländischen Tochterkapitalgesellschaften.
Ist daher eine schweizerische Kapitalgesellschaft als Kommanditistin an einer operativ tätigen österreichischen Personengesellschaft (GmbH & Co KG) beteiligt, die ihrerseits 100 % der Anteile an einer operativen tschechischen Tochterkapitalgesellschaft hält, dann ist die tschechische Gewinnausschüt...