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SWI 7, Juli 2007, Seite 314

Ansässigkeit, Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit und feste Niederlassung in der Umsatzsteuer: europarechtskonforme Auslegung

Residence, Seat of Economic Activity, Permanent Establishment and VAT

Rupert Wiesinger und Christoph Wagner

In her Opinion in the Planzer Luxembourg case on April 19th, 2007, Advocate General Trstenjak took a stance on the question of establishment within the European Community and determination of the seat of economic activity. The Austrian Independent Fiscal Tribunal (UFS) in Graz ruled that simply having the use of a broadcasting transmitter does not constitute a permanent establishment. Both the Advocate General and the independent Fiscal Tribunal assume that regulations concerning establishments must be interpreted in conformity with EC law.

Einleitung – Ansässigkeit

Die 8. und 13. MwSt-RL regeln die Erstattung von Vorsteuern an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige. Die 13. MwSt-RL enthält Sondervorschriften für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Steuerpflichtige. Art. 1 der 8. MwSt-RL definiert für die Anwendung dieser Richtlinie, dass ein Steuerpflichtiger nicht im Inland ansässig ist, wenn ein Steuerpflichtiger im Inland weder den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung, von der aus die Umsätze bewirkt worden sind, noch den Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Art. 1 der 13. MwSt-RL enthält eine analoge Definition von nicht im Geme...

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