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SWI 9, September 2007, Seite 412

Ansässigkeitsbescheinigung und nachträgliche Fusion

(BMF) – Gemäß § 4 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG, BGBl. Nr. 56/1995, ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuerbefreiung einer Gewinnausschüttung an eine ausländische Muttergesellschaft durch eine Ansässigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Schüttet daher eine österreichische Kapitalgesellschaft ihren Gewinn an ihre ausländische Muttergesellschaft aus, dann kann diese Gewinnausschüttung kapitalertragsteuerfrei erfolgen, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der Muttergesellschaft durch einen EU-Staat vorliegt.

Wird im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung aufgedeckt, dass die Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft im Rahmen einer Fusion in die Hände der nunmehrigen Muttergesellschaft gelangt ist und dass lediglich eine Ansässigkeitsbescheinigung hinsichtlich der durch die Fusion untergegangenen Gesellschaft vorliegt, dann ist damit die für die Kapitalertragsteuerbefreiung maßgebende rechtliche Voraussetzung nicht erfüllt. Denn auch wenn die aufnehmende oder neugegründete nunmehrige Muttergesellschaft Gesamtrechtsnachfolgerin der untergegangenen Gesellschaft ist, kann daraus nicht erkannt werden, ob beispielsweise der Ort der Geschäftsleitun...

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