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SWI 5, Mai 2022, Seite 250

EuGH: Vertriebstochtergesellschaft begründet keine feste Niederlassung für die Muttergesellschaft

In seinem Urteil vom , Berlin Chemie, C-333/20, hatte sich der EuGH mit der Auslegung des Begriffs der festen Niederlassung zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Berlin Chemie A. Menarini SRL (im Folgenden: rumänische Gesellschaft) und der rumänischen Finanzverwaltung.

Dem Rechtstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Die Berlin Chemie AG (im Folgenden: deutsche Gesellschaft) ist eine Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, die zur Menarini-Gruppe gehört, die seit 1996 in Rumänien kontinuierlich pharmazeutische Erzeugnisse zur laufenden Versorgung der Arzneimittelgroßhändler Rumäniens vermarktet und zu diesem Zweck einen Lagervertrag mit einer in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft geschlossen hat. Sie verfügt auch über einen Steuervertreter in Rumänien und ist dort für Mehrwertsteuerzwecke erfasst. Die rumänische Gesellschaft, die ihren Sitz in Bukarest hat, wurde 2011 gegründet. Ihre Haupttätigkeit ist die Managementberatung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, und sie kann auch Nebentätigkeiten des Großhandels mit pharmazeutischen Erzeugnissen, der Managementberatung, von Werbea...

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