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SWI 8, August 2024, Seite 432

EuGH: Vorliegen einer festen Niederlassung im Mehrwertsteuerrecht

In seinem Urteil vom , SC Adient Ltd & Co. KG, C-533/22, hatte sich der EuGH mit mehreren Fragen iZm dem Vorliegen einer festen Niederlassung nach der MwStSyst-RL zu befassen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

SC Adient Ltd & Co. KG (kurz: Adient Deutschland) und die SC Adient Automotive România SRL (kurz: Adient Rumänien) gehören beide zur Adient-Unternehmensgruppe, die auf die Herstellung und den Vertrieb von Sitzen und anderen Komponenten für Kraftfahrzeuge spezialisiert ist. Am schloss Adient Deutschland mit Adient Rumänien einen Dienstleistungsvertrag, der sowohl Verarbeitungsdienstleistungen für Polsterkomponenten dieser Sitze als auch Hilfsdienstleistungen umfasste. Die Verarbeitungsdienstleistungen bestehen für Adient Rumänien darin, die von Adient Deutschland für die Herstellung von Autositzbezügen bereitgestellten Rohstoffe zuzuschneiden und zu nähen. Die von Adient Rumänien erbrachten Hilfsdienstleistungen bestehen unter anderem in der Entgegennahme, Lagerung, Kontrolle und Verwaltung der Rohstoffe und in der Lagerung der Fertigprodukte. Adient Deutschland bleibt während des gesamten Herstellungsprozesses Eigentümerin der Rohstoffe, Halbfertigprod...

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