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SWI 3, März 2023, Seite 187

EuGH: Umsatzsteuerliche Organschaft erfordert kein Entstehen eines neuen Steuersubjekts

In seinem Urteil vom , S, C-269/20, hatte sich der EuGH mit verschiedenen Fragen iZm einer mehrwertsteuerlichen Organschaft zu befassen. Die Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt T (Deutschland) (im Folgenden: Finanzamt) und S, einer deutschen Stiftung öffentlichen Rechts, wegen der Umsatzbesteuerung von S für den Besteuerungszeitraum 2005.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: S, eine deutsche Stiftung öffentlichen Rechts, ist Trägerin eines Bereichs Universitätsmedizin und Organträgerin der U-GmbH. Sie unterliegt für die Dienstleistungen, die sie gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer, während sie für die Tätigkeiten, die sie im Rahmen der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben ausübt, nicht als steuerpflichtig gilt. In dem im Ausgangsverfahren maßgeblichen Besteuerungszeitraum erbrachte die U-GmbH für S Reinigungs-, Hygiene- und Wäschereileistungen sowie Krankentransportleistungen. Die Reinigungsleistungen umfassten den gesamten Gebäudekomplex des Bereichs Universitätsmedizin, zu dem neben Patientenzimmern, Fluren und Operationssälen auch Hörsäle und Labore gehören. Der eigentliche Krankenhausbereich dient der V...

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