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SWI 4, April 2023, Seite 232

EuGH: Wichtige Aussagen des EuGH zur umsatzsteuerlichen Organschaft

Im Urteil vom , Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie, C-141/20, hatte der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des deutschen BFH zu entscheiden, in welchem es um Fragen iZm der umsatzsteuerlichen Organschaft ging. Das Vorabentscheidungsersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt Kiel und der Norddeutschen Gesellschaft für Diakonie mbH (im Folgenden: NGD mbH) wegen der Umsatzbesteuerung dieser Gesellschaft für das Steuerjahr 2005. Die NGD mbH ist eine GmbH nach deutschem Recht, die durch notarielle Urkunde 2005 errichtet wurde. Ihre Gesellschafter A, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, und C e.V., ein eingetragener Verein, halten Beteiligungen von 51 % bzw 49 %. Im Jahr 2005 war E, der Geschäftsführer der NGD mbH, zugleich Geschäftsführer von A und geschäftsführender Vorstand des C e.V. Aufgrund der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der NGD mbH verfügte A nicht über eine Stimmrechtsmehrheit und war damit nicht in der Lage, Beschlüsse bei dieser Gesellschaft durchzusetzen, obwohl sie mit 51 % mehrheitlich am Gesellschaftskapital beteiligt war. Die Steuerprüfung meinte daher, dass ein Organschaftsverhältnis zwischen A und der der NGD mbH nicht ...

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