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BMF-Info zu steuerfreien Gewinnbeteiligungen und offenen Fragen
Im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform (BGBl I 2022/10) hat der Gesetzgeber eine neue Steuerbefreiung für Gewinnbeteiligungen eingeführt. Diese Steuerbegünstigung stellt Arbeitgeber aktuell vor viele Fragen, insbesondere wenn sie auf bestehende Prämiensysteme angewendet werden soll. Das BMF gibt in der Information vom , 2022-0.227.090, einen Überblick über die derzeitige Interpretation durch die Finanzverwaltung. Die wichtigsten Aussagen sollen im Rahmen der nächsten Wartung in die Lohnsteuerrichtlinien eingearbeitet werden. Die BMF-Info lässt allerdings derzeit noch viele Fragen offen. Ich habe den Beitrag daher um eigene Anmerkungen ergänzt.
Definition Gewinnbeteiligung
BMF-Info Punkt 1
„Was ist unter dem Begriff Gewinnbeteiligungen zu verstehen?
Der Gesetzestext definiert die Gewinnbeteiligung grundsätzlich als Beteiligung der Arbeitnehmer am unternehmensrechtlichen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist daher vergangenheitsbezogen als Beteiligung am Vorjahresergebnis zu verstehen, zu welchem die Mitarbeiter beigetragen haben.“
BMF-Info Punkt 8
„Ist es zulässig, die Gewährung der steuerfreien G...