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PV-Info 9, September 2022, Seite 1

Antworten des BMF zu (weiteren) Fragen zur steuerfreien Gewinnbeteiligung

Monika Kunesch

Die Wirtschaftskammer hat (weitere) Fragen zur praktischen Umsetzung der Bestimmungen zur steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung an das BMF gerichtet, die das beantwortet hat (2022-0.513.910). Im Folgenden finden Sie eine kompakte Zusammenstellung der aufgeworfenen Themen. Zum Teil finden sich nunmehr Antworten auf offene Fragestellungen, die auch Alexandra Platzer in ihrem Beitrag zur (ersten) BMF-Info zu steuerfreien Gewinnbeteiligungen aufgeworfen hat (siehe PV-Info 5/2022, Seite 4 ff).

Gesetzliche Grundlage

Einleitend sei nochmals die gesetzliche Grundlage für die steuerfreie Gewinnbeteiligung angeführt:

Steuerfrei nach § 3 Abs 1 Z 35 EStG sind „Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro im Kalenderjahr. Bei mehreren Arbeitgebern steht die S. 2Befreiung insgesamt nur bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr zu. Für die Steuerfreiheit gilt:

a) Die Gewinnbeteiligung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.

b) Insoweit die Summe der jährlich gewährten Gewinnbeteiligung das unternehmensrechtliche Ergebnis vor Zinsen und Steuern ( EBIT) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschafts...

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