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Problematik der Arbeitsfähigkeit im Arbeitslosenversicherungsrecht
Arbeitsfähigkeit als Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld
§ 8 AlVG verweist für die Frage, wann Arbeitsfähigkeit zu verneinen ist, auf die Bestimmungen des ASVG. Ergänzend dazu wird eine Verpflichtung für AMS und Sozialversicherungsträger aufgestellt, Gutachten über die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gegenseitig anzuerkennen. Die Regelung wirft trotz ihrer Kürze zahlreiche Fragen auf, auf die im folgenden Beitrag eingegangen wird.
1. Arbeitsfähigkeit im Sinne des AlVG
Das Vorliegen von Arbeitsfähigkeit stellt gem. § 7 Abs. 1 Z 1 i. V. m. Abs. 2 AlVG eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld dar. Arbeitsfähig i. S. d. AlVG ist gem. dessen § 8 Abs. 1, wer nicht invalid bzw. berufsunfähig i. S. d. für ihn in Betracht kommenden Vorschriften der §§ 255, 273 bzw. 280 ASVG ist. Arbeitsfähigkeit wird demnach durch einen körperlichen oder geistigen Leidenszustand ausgeschlossen, der mindestens sechs Monate dauert und die Kriterien für das Vorliegen von Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität erfüllt.
Dieser Zustand kann auch bereits ab Geburt bestehen.
Fällt die Arbeitsfähigkeit (erst) während des Bezuges von Arbeitslosengeld weg, ist die Leistung einzustellen. Da das ASVG Bestimmungen kennt, wonach ein Versicherter bereits dann invalid bzw. berufsunfähig ist, wenn er nicht mehr in der Lage ist, bestimmte T...