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Regressanspruch des Erwerbers eines Betriebes gegen den Veräußerer für befriedigte Arbeitnehmeransprüche
• Regressanspruch des Erwerbers eines Betriebes gegen den Veräußerer für befriedigte Arbeitnehmeransprüche (§ 896 ABGB; §§ 3, 6 AVRAG)
ARD 5478/2/2004: f.
Geht ein Betrieb ohne ausdrückliche Vereinbarung (!) auf eine andere Person über (hier: neuer Pachtvertrag) und erfüllt der „Erwerber" des Betriebes Ansprüche eines Arbeitnehmers, dessen Dienstverhältnis im Zuge des Betriebsüberganges auf ihn übergegangen ist und in der Folge aufgelöst wurde, hat er gegen den Veräußerer des Betriebes einen Regressanspruch, dessen Höhe sich daran orientiert, welchen Nutzen der alte Betriebsinhaber als Arbeitgeber aus den Leistungen des Arbeitnehmers gezogen hat. Der Grad dieses Nutzens wird vereinfachend mit dem Anteil der Dienstdauer gleichgesetzt werden können.