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BFG zu zusätzlichen Zahlungen, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden – Hürden für die Umsetzung der Teuerungsprämie
, hat sich erstmals mit der Frage befasst, wann „zusätzliche Zahlungen, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden“, vorliegen. Das Erkenntnis erging zu COVID-19-Bonuszahlungen, hat jedoch aktuelle Bedeutung, da die gleichen Anforderungen wortgleich in den Bestimmungen zur Teuerungsprämie enthalten sind. Die Finanzverwaltung hat in Rz 112g LStR idF Begutachtungsentwurf Wartungserlass 2022 signalisiert, dass sie den Kernaussagen dieses Judikats folgen wird. Es zeigt sich, dass die praktische Umsetzung von abgabenfreien Teuerungsprämien einige Risiken mit sich bringt. Was vom Gesetzgeber als kurzfristig verfügbare Liquiditätsspritze für Arbeitnehmer mit breitem Anwendungsbereich gedacht war, wird für Arbeitgeber zum Nachzahlungs- und Haftungsrisiko in kommenden GPLB.
Sachverhalt und Verfahrensgang
Ein Arbeitgeber hat 17 von 27 Arbeitnehmern im Jahr 2020 COVID-19-Bonuszahlungen nach § 124b Z 350 EStG in Höhe von je 1.000 € abgabenfrei gewährt.
Voraussetzung für die abgabenfreie Gewährung von COVID-19-Bonuszahlungen ist die Erfüllung eines Zusätzlichkeitskriteriums: „Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 b...