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ASoK 3, März 2008, Seite 103

Dienstreisevergütungen aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht

Inwieweit sind Reisekostenersätze von der Sozialversicherungspflicht befreit?

Mag. Andreas Gerhartl

Gewisse Leistungen des Dienstgebers an den Dienstnehmer sind vom Entgeltbegriff des ASVG ausgenommen und daher von der Sozialversicherungspflicht befreit. Zu diesen Leistungen zählen gem. § 49 Abs. 3 Z 1 ASVG auch Beträge, die den Dienstnehmern als Fahrtkostenvergütungen, Tagungs- und Nächtigungsgelder gezahlt werden, soweit sie nicht der Einkommen-/Lohnsteuerpflicht unterliegen. Der vorliegende Beitrag behandelt einige der Probleme, die diese Bestimmung aufwirft.

1. Problemstellung und Themenabgrenzung

Arbeitsrechtliche Komponenten, also z. B. unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe der Dienstgeber verpflichtet ist, dem Dienstnehmer für Dienstreisen Leistungen zu erbringen, und wie derartige Leistungen arbeitsrechtlich zu qualifizieren sind, werden im Rahmen dieses Beitrages nicht behandelt. Die Fragestellung beschränkt sich vielmehr darauf, inwieweit derartige Leistungen des Arbeitgebers von der Sozialversicherungspflicht befreit sind.

Diese Frage ist von nicht zu unterschätzender praktischer Relevanz: Ist die Leistung nicht unter § 49 Abs. 3 Z 1 ASVG zu subsumieren, so ist sie - als Entgeltbestandteil - bspw. bei der Bildung der Bemessungsgrundlage für die Errechnung einer Pension heranzuziehen. Dass für sie - zu U...

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