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Bonus bei Wechsel von geringfügigem zu vollversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis
• Bonus bei Wechsel von geringfügigem zu vollversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis (§ 5 a AMPFG)
ARD 5210/18/2001.
Der Bonus nach § 5 a AMPFG für ein vollversichertes Beschäftigungsverhältnis (bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen) fällt auch dann an, wenn diesem Beschäftigungsverhältnis ein geringfügig entlohntes unmittelbar vorangegangen ist.
Anmerkung ARD: Der HVSVT hat beim BMWA eine Anfrage gestellt, ab wann dieses Erkenntnis anzuwenden ist (Erledigung ist übrigens noch ausständig). Umgekehrt war man bisher davon ausgegangen, dass bei einem Wechsel von einer Vollversicherung in eine geringfügige Beschäftigung ein Malus durch den Arbeitgeber nicht zu entrichten war - dies könnte sich nun ebenfalls ändern.