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Bonus/Malus für ältere Arbeitnehmer
• Bonus/Malus für ältere Arbeitnehmer (§§ 5 a, 5 b AMPFG)
DG-Info der Wiener Gebietskrankenkasse, Nr. 7/8 a, August 2001.
Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom , B 1570/00 (vgl. ASoK 2001, 188), ist für die Anwendung der Bonus-Bestimmung „nicht das arbeitsrechtliche Datum der Einstellung relevant, sondern der Zeitpunkt, ab dem Arbeitslosenversicherungspflicht eintritt". Der Bonus fällt „somit auch dann an, wenn beim selben Arbeitgeber ein der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegendes Beschäftigungsverhältnis unmittelbar auf ein geringfügiges Dienstverhältnis folgt".
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat mitgeteilt, „dass das besagte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ab Kundmachung (Zustellung) auf alle noch nicht abgeschlossenen Verfahren Anwendung findet.
Weitere Konsequenzen (Malus): Bei einem Wechsel von einer der Voll- und Arbeitslosenversicherung unterliegenden Tätigkeit zu einer geringfügigen Beschäftigung gelangte bislang kein Malus zur Anlastung. Da die einschlägigen Bestimmungen des AMPFG jedoch auf den Eintritt bzw. Wegfall der Arbeitslosenversicherung abstellen (bisher war das arbeitsrechtliche Ende der Beschäftigung relevant), wird be...