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Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Änderungen sind seit 1. 1. 1999 in Kraft
Mit trat eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft. Diese Novelle enthält folgende wesentliche Änderungen:
• Einführung einer Arbeitgeberdefinition
• Ergänzung der Arbeitsstättendefinition
• Schaffung von Präventionszentren der Unfallversicherungsträger als weitere Form der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung
• Begehungen durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner statt Mindesteinsatzzeiten in Arbeitsstätten bis zu 50 Arbeitnehmern
• Ausweitung des Unternehmermodells bei der sicherheitstechnischen Betreuung
• geänderte personelle Anforderungen für sicherheitstechnische Zentren
• Ersatz der Bescheide für sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Zentren durch ein Melde- und Kontrollsystem
1. Arbeitgeberdefinition
In das ASchG wird folgende Definition des Arbeitgeberbegriffes eingefügt: „Arbeitgeber im Sinne dieses Bundesgesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaft, die als Vertragspartei des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer die Verantwortung für das Unternehmen oder den Betrieb trägt."
Diese Definition wurde aus der Richtlinie 89/391/EWG übernom...