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ASoK 1, Jänner 1999, Seite 15

Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Änderungen sind seit 1. 1. 1999 in Kraft

Dr. Maria Lang

Mit trat eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft. Diese Novelle enthält folgende wesentliche Änderungen:

• Einführung einer Arbeitgeberdefinition

• Ergänzung der Arbeitsstättendefinition

• Schaffung von Präventionszentren der Unfallversicherungsträger als weitere Form der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung

• Begehungen durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner statt Mindesteinsatzzeiten in Arbeitsstätten bis zu 50 Arbeitnehmern

• Ausweitung des Unternehmermodells bei der sicherheitstechnischen Betreuung

• geänderte personelle Anforderungen für sicherheitstechnische Zentren

• Ersatz der Bescheide für sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Zentren durch ein Melde- und Kontrollsystem

1. Arbeitgeberdefinition

In das ASchG wird folgende Definition des Arbeitgeberbegriffes eingefügt: „Arbeitgeber im Sinne dieses Bundesgesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaft, die als Vertragspartei des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer die Verantwortung für das Unternehmen oder den Betrieb trägt."

Diese Definition wurde aus der Richtlinie 89/391/EWG übernom...

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