Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 4, April 1999, Seite 134

Änderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes

Dr. Wolfgang Höfle

Änderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG):

BGBl. I Nr. 12/1999, seit ; Maria Lang, Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASoK 1/99, 15–23; Richard Kellner / Bernhard W. Gruber, Die neueste ASchG-Novelle, ecolex 2/1999, 110–113.

Neuregelung für Kleinbetriebe (= Arbeitsstätten bis zu 50 Arbeitnehmer):

Begehungen:

Statt Mindesteinsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner gibt es ein Begehungsmodell (§ 77 a ASchG). Regelmäßige Begehung durch Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner (nach Möglichkeit gemeinsam) in Arbeitsstätten mit 1–10 AN mindestens einmal in 2 Kalenderjahren; in Arbeitsstätten mit 11–50 AN mindestens einmal im Kalenderjahr.

Präventionszentren durch AUVA:

Wenn der Arbeitgeber insgesamt nicht mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt, kannder Service der Unfallversicherungsträger kostenlos in Anspruch genommen werden.

Anm: Abgesehen von den Präventivdiensten ist die Pflicht zur Gefahrenevaluierung und Dokumentation zu beachten (für Arbeitsstätten mit 11 – 50 Arbeitnehmern bis ).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer de...
Daten werden geladen...