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ASoK 4, April 1999, Seite 134

Änderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes

Dr. Wolfgang Höfle

Änderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG):

BGBl. I Nr. 12/1999, seit ; Maria Lang, Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASoK 1/99, 15–23; Richard Kellner / Bernhard W. Gruber, Die neueste ASchG-Novelle, ecolex 2/1999, 110–113.

Neuregelung für Kleinbetriebe (= Arbeitsstätten bis zu 50 Arbeitnehmer):

Begehungen:

Statt Mindesteinsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner gibt es ein Begehungsmodell (§ 77 a ASchG). Regelmäßige Begehung durch Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner (nach Möglichkeit gemeinsam) in Arbeitsstätten mit 1–10 AN mindestens einmal in 2 Kalenderjahren; in Arbeitsstätten mit 11–50 AN mindestens einmal im Kalenderjahr.

Präventionszentren durch AUVA:

Wenn der Arbeitgeber insgesamt nicht mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt, kannder Service der Unfallversicherungsträger kostenlos in Anspruch genommen werden.

Anm: Abgesehen von den Präventivdiensten ist die Pflicht zur Gefahrenevaluierung und Dokumentation zu beachten (für Arbeitsstätten mit 11 – 50 Arbeitnehmern bis ).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer de...
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