Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Senkung des Zinssatzes für Zinsenersparnis bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen
• Senkung des Zinssatzes für Zinsenersparnis bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 15 EStG)
Verordnung des BGBl. II Nr. 487/1999 v. .
Seit Senkung von 5% auf 4,5%. Der Freibetrag (100.000 S) bleibt bestehen.