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Abfertigungen und Abfindungen i. S. d. § 67 Abs. 6 EStG
• Abfertigungen und Abfindungen i. S. d. § 67 Abs. 6 EStG
Artikel von Wilfried Ortner und Uher; ARD 5234/2/2001 (und Berichtigung ARD 5235/ 9/2001).
Anmerkung: Der Artikel liefert eine sorgfältige, umfassende und übersichtliche Darstellung insbesondere der steuerlichen Behandlung von freiwilligen Abfertigungen inklusive Berechnungsbeispielen.
Es fällt mir daher nicht leicht anzumerken, dass der zweitletzte Absatz auf Seite 11 m. E. entbehrlich gewesen wäre. Es wird dabei unnötigerweise der Eindruck erweckt, dass die Beitragsbefreiung für freiwillige Abfertigungen voraussetzt, dass die Höhe des Abfertigungsbetrages mit irgendwelchen Vordienstzeiten zusammenhängen muss. Diese Ansicht habe ich bereits zur (strengeren) Regelung des § 67 Abs. 6 zweiter Satz EStG kritisiert (vgl. ASoK 2000, 77). Umso weniger ist ein solcher Zusammenhang im Bereich des § 49 Abs. 3 Z 7 ASVG erforderlich, weil in diesem Ausnahmetatbestand nicht nur Abfertigungen, sondern auch „Abgangsentschädigungen" angeführt sind. Aus dem von den Autoren zitierten VwGH-Erkenntnis ist m. E. nichts Gegenteiliges abzuleiten; es geht dort um eine Gesetzesbestimmung (§ 10 Abs. 1 Z 1 NVG), die anders textiert ist. Selbstverständlich gelten aber die Steuer- und Beitragsb...