Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden
1. Allgemeines
Die Regierungsvorlage (298 BlgNR 23. GP) dient einerseits der Gleichstellung der freien Dienstnehmer mit den Arbeitnehmern im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Insolvenz-Entgeltsicherung. Andererseits sollen Selbständige in die Arbeitslosenversicherung im Rahmen eines Optionen-Modells unter Wahrung der bisher erworbenen Ansprüche einbezogen werden.
Weiters werden die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose im AlVG modernisiert, strengere Strafen für pfuschende Arbeitslose vorgesehen und die Bildungskarenz attraktiver gestaltet.
2. Wesentlicher Inhalt der Novelle
Im Folgenden sollen die wesentlichen Inhalte der Novelle herausgegriffen und kurz dargestellt werden.
2.1. Einbeziehung freier Dienstnehmer in die Pflichtversicherung nach dem AlVG
Gem. § 1 Abs. 8 AlVG werden freie Dienstnehmer i. S. d. § 4 Abs. 4 ASVG Arbeitnehmern im Bereich der Arbeitslosenversicherung gleichgestellt und damit in die Pflichtversicherung nach dem AlVG einbezogen. Die Einbeziehung der freien Dienstnehmer in das AlVG erfolgt mit , damit sind ab diesem Zeitpunkt für freie Dienstnehmer Beiträge für die Arbeitslosenversicherung in Höhe von 6 % der ASVG-Beitragsgrundlage (je 3 % Dienstnehmer- und Dienstgeberbeitrag) zu leisten (siehe § 2 Abs. 1 AMPFG). Die für das AlVG hi...