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Arbeitslosigkeit bei Auslandsbezug
Rechtslage im EU-/EWR-Raum
Die VO (EWG) Nr. 1408/71 (Wanderarbeitnehmerverordnung) und die VO (EG) Nr. 859/2003 (Verordnung zur Ausdehnung der Bestimmungen der Wanderarbeitnehmerverordnung auf Drittstaatsangehörige) enthalten auch Vorschriften für den Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit. Der folgende Beitrag versucht, einen kurzen Überblick über die wichtigsten Inhalte dieser Normen zu geben.
1. Grundsätzliches
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (d. h. das Recht darauf, eine Berufstätigkeit in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben) ist ein Ziel der EU. Um zu verhindern, dass Personen, die dieses Recht in Anspruch nehmen, Nachteile entstehen, ist der Rat ermächtigt, Regelungen zur Koordinierung der unterschiedlichen Systeme der sozialen Sicherheit zu schaffen. In Ausführung dieser Koordinierungskompetenz wurde die VO (EWG) Nr. 1408/71 erlassen, die in allen EU- und EWR-Staaten unmittelbar gilt.
2. Persönlicher Geltungsbereich
2.1. EWR-Bürger, Schweizer
Die VO (EWG) Nr. 1408/71 gilt für EU-Bürger, Staatenlose und Flüchtlinge sowie aufgrund des EWR-Abkommens auch für EWR-Bürger. Darüber hinaus sieht Art. I des Anhangs II (Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) des Abkommens zwischen der EU und ihre...