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ASoK 2, Februar 2007, Seite 73

Arbeitnehmereigenschaft - Vertretungsbefugnis

Dr. Wolfgang Höfle

Arbeitnehmereigenschaft - Vertretungsbefugnis (§ 1151 ABGB)

, PV-Info 1/2007, 27.

In diesem Beschluss hat der OGH zunächst seine inzwischen ständige Rechtsprechung wiederholt, dass eine vereinbarte Vertretungsbefugnis nur dann gegen ein echtes Dienstverhältnis spricht, wenn diese entweder tatsächlich genutzt wurde oder eine Nutzung zumindest bei objektiver Betrachtung zu erwarten war.

Aufsehen erregen vielmehr die weiteren Aussagen des Gerichtshofes, die zur Lösung des Falles eigentlich gar nicht mehr notwendig gewesen wären: Demnach sei es nicht richtig, im Vertretungsrecht den wesentlichsten Faktor zur Frage der Dienstnehmereigenschaft zu sehen. Ablehnungs- und Vertretungsrechte seien vielmehr im Rahmen der Gesamtabwägung aller Umstände in den meisten Fällen nicht primär ausschlaggebend. Weit größere Bedeutung komme der Frage zu, wie sehr der Dienstnehmer in den Betrieb eingegliedert ist und für ihn die Möglichkeit besteht, den Ablauf der Arbeit selbständig zu regeln und jederzeit zu ändern.

Da für diese Argumentation ein Fachbeitrag zitiert wird, an dem ein Richter des arbeitsrechtlichen Senats des OGH mitgewirkt hat, erscheint es wahrscheinlich, dass der OGH di...

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