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PV-Info 1, Jänner 2007, Seite 27

Echter Dienstvertrag trotz Vertretungsrecht

PV-Info Redaktion

Ist ein als „freier Dienstnehmer“ eingestellter Mitarbeiter in den Betrieb eingegliedert und an Arbeitszeiten gebunden, ist unabhängig von einem allfälligen generellen Vertretungsrecht von einem echten Dienstverhältnis auszugehen. ()

Sachverhalt

Eine Mitarbeiterin wurde im Unternehmen auf Basis eines „freien Dienstvertrages“ beschäftigt. Sie musste in fixen Schichten arbeiten, ohne die ihr zugewiesene Arbeitszeit nach persönlich gewünschten Pausen unterbrechen oder vorzeitig beenden zu können.

Nachdem das Beschäftigungsverhältnis beendet worden war, berief sich die ehemalige Mitarbeiterin darauf, in Wahrheit echte Dienstnehmerin gewesen zu sein, und forderte arbeitsrechtliche Ansprüche nach.

Der ehemalige Auftraggeber verweigerte die arbeitsrechtlichen Ansprüche mit der Begründung, dass der ehemaligen Mitarbeiterin vertraglich ein generelles Vertretungsrecht eingeräumt worden sei, weshalb ein echtes Dienstverhältnis jedenfalls auszuschließen sei.

Entscheidung

Für die Qualifikation als freier oder echter Dienstvertrag kommt es weder auf die Bezeichnung durch die Parteien noch darauf an, ob sie sich der rechtlichen Tragweite ihres Verhaltens bewusst wa...

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