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Die neue Sozialversicherung von KünstlerInnen
Ein Überblick über die Rechtslage vor und ab 2001 im Hinblick auf die verschiedenen künstlerischen Berufssparten samt aktuellen Übergangsbestimmungen
(Stand: und Ausblick)
VON MAG. ESTHER PETRIDIS
Die sozialversicherungsrechtliche Situation von KünstlerInnen bzw. Kunstschaffenden war in Österreich sowohl im Hinblick auf den jeweilig versicherten Personenkreis in den verschiedenen Versicherungszweigen als auch im Hinblick auf die jeweils zur Anwendung kommenden Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) bis ins Jahr 1998 sehr unterschiedlich geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt fehlte eine einheitliche Regelung für alle künstlerischen Berufssparten.
So waren z. B. bildende KünstlerInnen in den Jahren 1956 und 1957 als den DienstnehmerInnen (DN) gleichgestellte selbständig Erwerbstätige nach § 4 Abs. 3 Z 3 ASVG vollversichert. Mit dem „Künstler–Sozialversicherungsgesetz", das eine Novellierung des ASVG und des GSPVG zum Inhalt hat, wurden bildende KünstlerInnen ab in der Pensionsversicherung nach § 2 Abs. 2 Z 4 GSPVG (ab 1979 nach § 3 Abs. 3 Z 4 GSVG) und in der KV und UV nach § 8 Abs. 1 Z 4 ASVG pflichtversichert.
Selbständige MusikerInnen und ArtistInnen waren seit dem In–Kraft–Treten des ASVG mit , wenn diese Tätigkeit ih...