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Die Rechtsstellung von Berufssportlern aus Staaten mit einem EU-Assoziationsabkommen in Österreich
Anspruch auf Gleichbehandlung bei beschränktem Arbeitsmarktzugang
Assoziationsabkommen der EU mit Drittstaaten enthalten vielfach Regelungen über eine Gleichbehandlungspflicht am Arbeitsmarkt, ohne jedoch die völlige Freizügigkeit einzuräumen. In der Folge soll die Tragweite derartiger Bestimmungen im Hinblick auf verbandsrechtliche Ausländerbeschränkungen einerseits (vgl. 1.) und auf die staatliche Arbeitsmarktpolitik andererseits (vgl. 2.) untersucht werden.
1. Ausländerklauseln in Sportverbandssatzungen
Nach wie vor kennt eine Reihe von Verbandssatzungen in Österreich Bestimmungen, denen zufolge die Einsatzmöglichkeiten ausländischer Berufssportler im Rahmen des Sportbetriebes des jeweiligen Verbandes Beschränkungen unterworfen werden. Als Beispiel seien die Durchführungsbestimmungen der österreichischen Fußball-Bundesliga hervorgehoben. Dort findet sich in § 4 Abs. 11 eine Regelung über die „Spielberechtigung von Ausländern". Darin ist zuerst der Begriff „Ausländer" definiert, und zwar fallen darunter „Angehörige von Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR und Staatenlose, die über keinen Befreiungsschein verfügen und nicht nachwuchsspielberechtigt sind, unabhängig davon, ob sie als Vertragsamateure oder Nichtamateure beschäftigt werden". Für die...