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ASoK 9, September 2006, Seite 343

Mitwirkungsrechte der Belegschaftsvertretung bei Versetzung von Beamten

Kann der Betriebsrat eines ausgegliederten Betriebes die Versetzung von Beamten blockieren?

Mag. Andreas Gerhartl

Im Zuge von Ausgliederungen wird das PVG im Regelfall durch das ArbVG abgelöst. Wenn im ausgegliederten Unternehmen weiterhin auch Beamte tätig sind, werden die Mitwirkungsrechte der Belegschaftsvertretung daher auch für diese Kategorie von Dienstnehmern durch das ArbVG bestimmt. Dies kann insbesondere bei Versetzungen zu Problemen führen. Der folgende Beitrag untersucht die sich daraus ergebenden Problemstellungen. Das Thema war zwar bereits Gegenstand mehrerer Abhandlungen; in Anbetracht der divergenten Ergebnisse, die dabei erzielt wurden, und aufgrund des Umstandes, dass dazu nunmehr Judikatur sowohl des OGH als auch des VwGH vorliegt, erscheint jedoch eine neuerliche Auseinandersetzung damit sinnvoll.

1. Problemstellung

Die Versetzungsbegriffe des ArbVG und des BDG sind nicht deckungsgleich, überschneiden sich aber.

Nach § 101 ArbVG sind Versetzungen (nicht bloß unwesentliche) Änderungen des Tätigkeitsbereiches bei gleichzeitiger örtlicher Veränderung, Änderungen im Tätigkeitsbereich allein und Änderungen des Dienstortes allein, sofern sie jeweils mindestens 13 Wochen andauern. Die Judikatur betrachtet jede wesentliche Änderung der Bestimmungsmerkmale des Arbeitsverhältnisses als Versetzung. Auch die Betr...

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