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Einstufung der Supermarkt-Kassiererinnen
9 ObA 33/11k; Protokoll über die Sozialpartnerbesprechung beim Hauptverband vom , 32-MVB-51/1./11 Dm Sdo.
Im Hinblick auf das Urteil des OGH, wonach Kassiererinnen an einer Scanner-Kasse im Supermarkt der Beschäftigungsgruppe 3 (und nicht 2) des Handelskollektivvertrages zuzuordnen sind, wollen die Gebietskrankenkasse für einen Umstieg auf diese Beschäftigungsgruppe die dreijährige Verjährungsfrist nach § 68 ASVG zur Anwendung bringen.