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ASoK 11, November 2006, Seite 411

EU-Dienstleistungsfreiheit: Anerkennung beruflicher Qualifikationen

EU-weite Dienstleistungserbringung soll wesentlich erleichtert werden

Mag. Robert Leitner

Mit dem unter der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft erzielten Kompromiss zur EU-Dienstleistungsrichtlinie ist erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen zur Verwirklichung eines funktionierenden Dienstleistungsmarktes in der EU vorgelegt worden. Mindestens ebenso bedeutsam, in der öffentlichen Diskussion jedoch weit weniger beachtet, war die bereits im Vorjahr erfolgte Beschlussfassung zur Berufsanerkennungsrichtlinie, welche bis zum in nationales Recht umzusetzen ist.

Beide Richtlinien - die Dienstleistungsrichtlinie stellt in Fragen der Anerkennung beruflicher Qualifikationen unmittelbar auf die Berufsanerkennungsrichtlinie ab - sollen das Ziel des Europäischen Rates von Lissabon, bestehende Hindernisse im Binnenmarkt abzubauen und die Erbringung von Dienstleistungen zu vereinfachen, unterstützen.

Reform der Regelung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen

Kernstück und Grundgedanke der Reform ist ein stärkerer Automatismus bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen auf EU-Ebene, um dadurch einen Beitrag zur Deregulierung und Flexibilität der Arbeits- und Dienstleistungsmärkte zu leisten. Mit der Berufsanerkennungsrichtlinie werden die bisher von drei Richtlinien erfassten Aner...

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