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Anerkennung beruflicher Qualifikationen (Teil II)
EU-Niederlassungsfreiheit: Konsolidierung der bestehenden Regelungen
Wie in ASoK 2006, 411 näher ausgeführt, sieht die EG-Richtlinie über die Anerkennung beruflicher Qualifikationenwesentliche Erleichterungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen vor. Im Unterschied dazu wurde bei der Ausgestaltung der Anerkennungsregelungen in der Niederlassungsfreiheit von einer derart weit reichenden Reform zugunsten einer Konsolidierung des Rechtsbestandes Abstand genommen. Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft bleibt daher die Anerkennung im Wege der durch ausreichende Berufserfahrung nachgewiesenen Qualifikation als wichtigster Ansatz erhalten.
1. Zahl der Anerkennungsmöglichkeiten reduziert
Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie nimmt die Berufstätigkeitsklassen der früheren, so genannten "Übergangsrichtlinien" (64/222/EWG, 64/427/EWG, 68/364/EWG, 68/366/EWG, 68/368/EWG, 70/523/EWG, 75/368/EWG, 75/369/EWG, 82/470/EWG sowie 82/489/EWG, die bereits mit der Richtlinie konsolidiert wurden) wieder auf und reduziert die Zahl der Anerkennungsmöglichkeiten auf drei.
Auf diese Weise sollen die Rechtsetzung vereinfacht und die wesentlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Berufserfahrung festgelegt werden.
Bei der Anerkennung der Berufserfahrun...