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Steuerbegünstigung für freiwillige Abfertigungen bei aufrechtem zweitem Dienstverhältnis
• Steuerbegünstigung für freiwillige Abfertigungen bei aufrechtem zweitem Dienstverhältnis (§ 67 Abs. 6 EStG)
, ARD 5154/13/2000
In die Berechnung der Dienstzeit in Hinblick auf die Steuerbegünstigung von freiwilligen Abfertigungen gemäß § 67 Abs. 6 zweiter Satz EStG sind Zeiten einzubeziehen, in denen der Arbeitnehmer bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war, selbst wenn dieses Dienstverhältnis zum Zeitpunkt der Beendigung des aktuellen Dienstverhältnisses infolge Karenzierung noch aufrecht ist.
Anmerkung:Für die Berücksichtigung von „Vordienstzeiten" im Sinne des § 67 Abs. 6 zweiter Satz EStG ist es also nicht notwendig, dass das Dienstverhältnis zum „Vorarbeitgeber" bereits beendet ist. Damit ist m. E. indirekt klargestellt, dass diese Vordienstzeiten auch nicht dienstvertraglich angerechnet werden müssen, um als „nachgewiesene Dienstzeiten" zu gelten (siehe schon ASoK 2000, 77).