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Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat – gerade noch für das Arbeitsrecht zuständig vor dessen Wechsel zum Wirtschaftsministerium per 1. April – den Entwurf zu einem Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 zur Begutachtung versandt. Ausgangspunkt des geplanten Gesetzgebungsaktes ist nach den Erläuterungen die „Aktion Fairness". Mit Letzterer weisen nach der Vorstellung der Redaktoren des Gesetzesentwurfes „die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer auf noch bestehende arbeits- und sozialrechtliche Unterschiede zwischen den Arbeitnehmergruppen hin. Gefordert wird die arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung der Arbeiter mit den Angestellten insbesondere im Bereich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Arbeitsverhinderungen aus sonstigen, wichtigen Gründen. ... Die Bundesregierung hat dieses berechtigte Anliegen in ihr Regierungsprogramm ... aufgenommen und mit der Aliquotierung des Urlaubs sowie mit dem Entfall des Postensuchtages verknüpft."
Die Berufung dieser einleitenden Passage in den Erläuterungen auf das Programm der neuen Bundesregierung ist völlig korrekt; hingegen ist nicht recht erkennbar, worauf sich die Behauptung stützt, dass die Arbeitn...