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ASoK 4, April 2000, Seite 135

Formen der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung

Voraussetzungen, Beiträge und Leistungen im Überblick (Stand 1. 1. 2000)

Mag. Esther Petridis

Das österreichische Sozialversicherungsrecht kennt neben dem Pflichtversicherungsverhältnis auch Versicherungsverhältnisse, deren Begründung von Willenserklärungen der interessierten Beteiligten abhängig ist. Derartige Versicherungsverhältnisse werden als freiwillige Versicherungen bezeichnet. Diese stellen zum Pflichtversicherungssystem, das von der Erfüllung eines vom Beteiligtenwillen unabhängigen, gesetzlichen Tatbestandes geprägt ist, eine sinnvolle Ergänzung dar. So dient die freiwillige Versicherung – abgesehen von der Schaffung leistungsrechtlicher Verbesserungen in der Zusatz- und Höherversicherung – vor allem dazu, Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht oder nicht mehr in die Pflichtversicherung einbezogen sind, eine versicherungsmäßige Versorgung in der gesetzlichen Sozialversicherung zu bieten.

Im Bereich der freiwilligen Versicherungsverhältnisse können in der gesetzlichen Sozialversicherung drei Arten unterschieden werden:

1. die Höher-, Zusatz- und Familienversicherung, die Pflichtversicherten die Möglichkeit gibt, den für sie ohnehin bestehenden Versicherungsschutz z...

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