Abschnitt VIII Übergangsbestimmungen
3. Unterabschnitt Vertragsbedienstete im Lehramt
§ 92b. Entlohnungsgruppen l 2b 2 und l 2b 3
Die Entlohnungsgruppen l 2b 2 und l 2b 3 werden aufgelassen. Vertragslehrer, die am einer dieser Entlohnungsgruppen angehören und nicht mit Ablauf dieses Tages aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, sind mit Wirksamkeit vom Vertragslehrer der Entlohnungsgruppe l 2a 1 des betreffenden Entlohnungsschemas. Auf diese Überleitung sind bei Lehrern des Entlohnungsschemas I L die Überstellungsbestimmungen des § 15 anzuwenden.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAA-77342