zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
VBG § 92., BGBl. I Nr. 10/1999, gültig von 01.01.1999 bis 09.08.2005

Abschnitt VIII Übergangsbestimmungen

3. Unterabschnitt Vertragsbedienstete im Lehramt

§ 92.

Eine befristete Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit einem Vertragslehrer, dem der Bund die Möglichkeit einräumt, im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem ausländischen Rechtsträger

1. an einer zweisprachigen Schule im Ausland zu unterrichten oder

2. in der Betreuung und Unterstützung von Deutschlehrern im Unterricht an Schulen im Ausland oder in der Aus- und Fortbildung solcher Lehrer tätig zu sein,

gilt nicht als Verlängerung des Dienstverhältnisses nach § 4 Abs. 4.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
CAAAA-77342