Abschnitt Va Vertragsbedienstete des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes
§ 63e. Erschwernis- und Gefahrenzulage
Auf Grund der mit der Tätigkeit im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege verbundenen besonderen Erschwernisse und Gefahren erhalten die der Verwendungsgruppen gk3 und gk4 zugeordneten Bediensteten eine Erschwernis- und Gefahrenzulage von monatlich 163,7 Euro.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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