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VBG § 54c., BGBl. Nr. 375/1996, gültig von 01.10.1996 bis 30.09.1997

Abschnitt III Sonderbestimmungen für Vertragslehrer und Vertragsassistenten an Universitäten

§ 54c.

Kollegiengeldabgeltung

Vertragsassistenten, die zu einer verantwortlichen Mitarbeit bei Pflichtlehrveranstaltungen herangezogen werden, gebührt eine Kollegiengeldabgeltung unter den Voraussetzungen des § 51 Abs. 8 beziehungsweise des § 51a Abs. 2 Z 2 des Gehaltsgesetzes 1956.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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