VBG § 47a. Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen, BGBl. I Nr. 167/2017, gültig von 01.01.2018 bis 31.12.2018

ABSCHNITT II Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst

§ 47a. Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen

(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 39,9 € pro Tag.

(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 196,4 €.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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