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VBG § 47a. Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen, BGBl. I Nr. 164/2015, gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2016

ABSCHNITT II Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst

§ 47a. Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen

(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 38,5 € pro Tag.

(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 189,4 €.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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