VBG § 47a. Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen, BGBl. I Nr. 8/2014, gültig von 01.09.2015 bis 31.12.2015

ABSCHNITT II Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst

§ 47a. Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen

(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 36,7 € pro Tag.

(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 183,6 €.

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