ABSCHNITT II Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst
§ 44e.
Abgeltungen für mehrtägige Schulveranstaltungen und Abgeltung
für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im Rahmen einer
Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung, Diplomprüfung und
Abschlußprüfung
Den Vertragslehrern des Entlohnungsschemas II L gebühren die Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen nach § 63a des Gehaltsgesetzes 1956 und die Abgeltung für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im Rahmen einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung, Diplomprüfung und Abschlußprüfung nach § 63b des Gehaltsgesetzes 1956.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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