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VBG § 44e., BGBl. I Nr. 6/1999, gültig von 01.09.1998 bis 31.08.2001

ABSCHNITT II Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst

§ 44e.

Abgeltungen für mehrtägige Schulveranstaltungen und Abgeltung

für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im Rahmen einer

Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung, Diplomprüfung und

Abschlußprüfung

Den Vertragslehrern des Entlohnungsschemas II L gebühren die Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen nach § 63a des Gehaltsgesetzes 1956 und die Abgeltung für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im Rahmen einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung, Diplomprüfung und Abschlußprüfung nach § 63b des Gehaltsgesetzes 1956.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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