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StPO § 365. Verfahren über privatrechtliche Ansprüche, BGBl. I Nr. 93/2007, gültig ab 01.01.2008

5. TEIL Besondere Verfahren

17. Hauptstück

§ 365. Verfahren über privatrechtliche Ansprüche

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007)

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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