StGB § 281. Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze, BGBl. I Nr. 112/2015, gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015

Besonderer Teil

Zwanzigster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden

§ 281. Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze

Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zum allgemeinen Ungehorsam gegen ein Gesetz auffordert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

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