zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
RKSV § 14. Verifizierbarkeit der Signaturen, gültig von 01.01.2017 bis 03.08.2016

3. Abschnitt Anforderungen an die Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten

§ 14. Verifizierbarkeit der Signaturen

Der Signaturwert des betreffenden Barumsatzes muss an Hand des auf dem Beleg aufgebrachten maschinenlesbaren Codes verifizierbar sein. Dazu müssen insbesondere die in § 10 Abs. 2 enthaltenen Daten auf dem Beleg enthalten sein. Die Vorbearbeitung der dazu in komprimierter Form im maschinenlesbaren Code enthaltenen Daten hat gemäß Z 13 der Anlage zu erfolgen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
MAAAA-77061