3. Abschnitt Anforderungen an die Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten
§ 12. Allgemeine Anforderungen
Die technischen Anforderungen an die Signaturerstellungseinheit entsprechen den Anforderungen an Signaturerstellungseinheiten für qualifizierte Signaturen nach § 18 SigG in der jeweils geltenden Fassung und nach § 6 der Signaturverordnung 2008 – SigV 2008, BGBl. II Nr. 3/2008, in der jeweils geltenden Fassung. Anstelle der in § 6 Abs. 3 letzter Satz SigV 2008 vorgesehenen Prüfung kann eine Prüfung in Bezug auf die inhaltlichen Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung erfolgen, wobei die Anforderung der alleinigen Kontrolle und deren Auswirkungen auf den Betrieb auf Grund der Verkettung nicht Gegenstand dieser Prüfung sind.
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